Honorar
In meiner Praxis nehmen Sie psychotherapeutische Leistungen als Selbstzahler in Anspruch, unabhängig davon ob Sie gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) krankenversichert sind.
Das Honorar für eine Behandlungssitzung beträgt in der Regel 190,- Euro je 50 Minuten
1 Sitzung Hypnosetherapie (50 Min.): 190,- Euro
1 Sitzung Hypnose Raucherentwöhnung (Spezialsitzung 90 Min.): 375,- Euro
1 Sitzung Hypnose zur Gewichtsreduktion (50 Min.): 190,- Euro
Die Höhe des Honorars ist in der Regel bar nach Sitzung zu zahlen oder in wenigen Ausnahmen 7 Tage nach Rechnungstellung. Heilpraktiker gelten als Freiberufler und die Rechnungsbeträge für Behandlungen sind nach §4 Nr.14 Umsatzsteuerrecht von der Umsatzsteuer befreit.
Hinweis zur Erstattung der Behandlungskosten
Da Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, wird dem Patienten empfohlen, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.
Ausfallhonorar
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient dem Behandler ein Ausfallhonorar in
Hohe von 190 €, da der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Der Ausfallbetrag ist sofort fällig. Verspätet sich der Patient mehr als 10 Minuten, besteht kein Anspruch auf
Durchführung der Behandlung und der Gesamtbetrag ist zu zahlen.
Die vorstehenden Zahlungsverpflichtungen treten nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am (rechtzeitigen) Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Behandler
Weitere Hinweise
Die Patientin/der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht in allen Fällen ersetzen kann. Sofern ärztliche Rat erforderlich ist, wird der Behandler dies der Patientin/dem Patienten unverzüglich mitteilen